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Freibad

Dedeleben

 

Haus- und Badeordnung Freibad Dedeleben

 

 

 

1. Allgemeines

 

1.1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad.

 

1.2. Das Bad steht der Allgemeinheit, Schulen, Vereinen und sonstigen Besuchergruppen zur Verfügung.

 

1.3. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Benutzer verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

 

1.4. Bei der Durchführung des Schwimmunterrichts für Schulklassen, beim Vereinsschwimmen oder anderer Sondernutzungen ist die Lehrkraft, bzw. der Übungsleiter für die Aufsicht und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich. Diesbezüglich ist dem Badpersonal eine verantwortliche Person zu benennen.

 

1.5. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

 

1.6. Fundsachen sind sofort beim Kassenpersonal abzugeben. Die Rückgabe an anspruchsberechtigte Personen braucht nicht in der Zeit zu erfolgen, in der das Kassenpersonal durch den Badeeinlass ausgelastet ist. Eine für beide Teile günstige Zeit ist zu vereinbaren.

 

1.7. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.

 

1.8. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Das Badpersonal ist befugt, Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen und den Anordnungen nicht Folge leisten, vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Die Nichtbefolgung einer solchen Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich durch den Betreiber geahndet werden.

 

1.9. Bei Wünschen, Anregungen und Beschwerden können sie sich gern an das Badpersonal wenden oder an „Förderverein Freibad Dedeleben“.

 

 

 

2. Öffnungszeiten, Badezeiten und Zutritt

 

2.1. Die Öffnungszeiten, Eintrittspreise sowie Einlass- und Badeschluss entnehmen Sie bitte dem Aushang am Eingang.

 

2.2. Das Bad darf nur mit gültiger Eintrittskarte betreten werden. Dauerkarteninhaber haben ihre Karte unaufgefordert an der Kasse vorzuzeigen.

 

2.3. Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Schwimmbad oder anderen dazugehörenden Räumlichkeiten verschaffen, sich also Leistungen kostenlos erschleichen, werden sofort des Bades verwiesen und bei der Polizei angezeigt. (siehe hierzu auch Punkt 1.8.).

 

2.4. Gibt das Badpersonal die Beendigung der Badezeit bekannt, so haben die Badegäste sich unverzüglich anzukleiden und das Bad zu verlassen.

 

2.5. Muss der Badebetrieb durch Betriebsstörungen unterbrochen werden, wird kein Schadensersatz geleistet.

 

2.6. Das Badpersonal kann die Benutzung des Bades oder Teile davon bei vorliegender Notwendigkeit einschränken oder verbieten.

 

2.7. Während der für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Benutzung des Bades jedermann mit Ausnahme solcher Personen frei, die an ansteckenden Krankheiten oder Hautausschlägen leiden, offene Wunden (ausgenommen nur geringfügige Verletzungen) haben oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen.

 

2.8. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herz- und Kreislaufkranke sowie geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer Betreuungsperson gestattet. Die Badbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

2.9. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen sich im Bad nur in Begleitung Erwachsener aufhalten. Letztgenannte sind berechtigt, sich in Straßenkleidung auf dem kürzesten Weg zum Badebecken zu begeben, um sich für die Beaufsichtigung der Kinder dort aufzuhalten. Sofern Plattenwege vorhanden sind, sind diese zu benutzen. Kindern zwischen dem 7. bis 10. Lebensjahr ist der Aufenthalt im Bad bis 18:00 Uhr gestattet. Die allgemeine Aufsichtspflicht für Kinder durch die Erziehungsberechtigten bleibt im Bad erhalten.

 

2.10. Tieren ist der Zutritt verboten.

 

 

 

3. Verhalten im Bad

 

3.1. Die Badegäste haben den Anordnungen des Badpersonals Folge zu leisten, insbesondere bei Unglücksfällen und Gewitter, sind die Becken sofort zu verlassen.

 

3.2. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was die guten Sitten, die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Reinlichkeit in den Badeanlagen verletzt oder gefährdet. Nicht gestattet sind insbesondere:

 

a) Ausspucken auf den Boden oder in die Schwimmbecken
b) Fotografieren und Videoaufnahmen Dritter und die Benutzung von Ferngläsern
c) Filmaufnahmen in jeglicher Form
d) Kaugummi kauen während des Schwimmens


 

 

3.3. Über die Benutzung von Animationsgeräten oder anderer Schwimmhilfen im Nichtschwimmerbereich entscheidet das Badpersonal auf der Grundlage der Schwimmbeckenfrequentierung. Im Schwimmerbereich dürfen keine eigenen Animationsgeräte oder Schwimmhilfen genutzt werden. Nichtschwimmer dürfen das Schwimmer- und Sprungbecken weder mit Schwimmhilfen noch in Begleitung benutzen. Frühschwimmer (Seepferdchen) dürfen die Schwimmerbecken nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.

 

3.4. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

 

3.5. Das Benutzen vorhandener Animationsanlagen (Rutsche, Sprungturm) geschieht auf eigene Gefahr. Die gesonderten Nutzungshinweise sind zu beachten.

 

3.6. Das Einspringen in die Becken ist nur von den Sprunganlagen erlaubt und geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

 

a) der Sprungbereich frei ist,
b) vom Sprungbrett nur nach vorn gesprungen wird,
c) nur eine Person das Sprungbrett betritt und
d) das Sprungbecken unmittelbar nach dem Sprung verlassen wird.

 

Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Badpersonal. Für Unfälle, die sich beim Einspringen ereignen, wird nur gehaftet, wenn dem Badpersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

 

3.7. Das Einspringen ins Schwimmerbecken ist nur von den Startblöcken erlaubt.

 

3.8. Das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken, das Unterschwimmen des Sprungbereiches und der Landezone der Rutsche bei Freigabe der Anlagen, das Rennen auf den Beckenumgängen und das Turnen an den Einstiegleitern und Haltestangen sind untersagt.

 

3.9. Die Umkleidekabinen dienen nur zum An- und Auskleiden. Zur Aufbewahrung der Garderobe ist jeder Badnutzer selbst verantwortlich.

 

3.10. Behälter aus Glas und andere leicht zerbrechliche Gegenstände dürfen im Freibad, Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereich nicht benutzt werden.

 

3.11. In den Umkleide-, Sanitär-, und Beckenbereichen ist das Rauchen untersagt.

 


4. Haftung

 

4.1. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

 

4.2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber nicht. Dies gilt auch für abgestellte Fahrzeuge auf den Stellplätzen.

 

4.3. Der Gast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Bad dem Betreiber zufügt.

 

4.4. Unfälle oder Schäden sind dem Bäderpersonal unverzüglich zu melden. Wird dies unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. Durch das Badpersonal erfolgt nur eine Erstversorgung.

 


5. Besondere Bestimmungen

 

5.1. Vor Betreten des Beckenbereichs (gepflasterter Bereich) hat der Badegast die Pflicht, seinen Körper gründlich abzuduschen. Die Verwendung von Seife o.ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

 

5.2. Das Essen sowie das Trinken sind im Beckenbereich nicht gestattet.

 

5.3. Der Aufenthalt im Beckenbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Straßenschuhe sind in diesem Bereich nicht gestattet.

 

5.4. Sonderregelungen und abweichende Bestimmungen werden durch gesonderte Aushänge bekannt gegeben und sind zu beachten.

 


Ausnahmen

 

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen öffentlichen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

Die Haus- und Badeordnung tritt am 13.06.2021 in Kraft.

 

 

 

Axel Küstermann

 

1. Vorsitzender

 

Förderverein Freibad Dedeleben e. V.